Aktuelle Förderinformationen

Bundesförderungen

Über die Buttons findest Du einen Überblick zu allen Umweltförderungen, die von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinden Betriebe Private

Landesförderungen

Auch das Land Oberösterreich stellt viele Umweltförderungen zur Verfügung. Über die Buttons findest Du einen Überblick.

Gemeinden Betriebe Private

Aktuelle Förderungen


Ob Heizungstausch, Gebäudesanierung, Photovoltaik oder klimafreundliche Mobilität – Bund und Land Oberösterreich unterstützen zahlreiche Investitionen in Klimaschutz und erneuerbare Energien.

Hier findest Du einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten und die wichtigsten Informationen zur Antragstellung.



Kesseltausch – Bundesförderung ab November 2026

Die Bundesförderung „Kesseltausch“ unterstützt Privatpersonen beim Austausch fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle oder Elektrospeicherheizungen) durch klimafreundliche Alternativen.

Ab 2. November 2026 können wieder Registrierungen und Förderanträge für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser eingebracht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Neues Heizsystem Max. Bundesförderung
Nah- oder Fernwärmeanschluss 4.000 €
Wärmepumpe 5.000 €
Pellets-, Hackgut- oder Stückholzheizung 6.000 €

Zusätzlich sind folgende Zuschläge möglich:

  • 2.500 € für eine thermische Solaranlage (mindestens 6 m²)

  • 5.000 € für eine Tiefenbohrung oder einen Brunnen bei Sole-Wasser- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Was ist zu beachten?

  • Registrierung ab 2. November 2026 möglich, längstens bis 31. Dezember 2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der Fördermittel.

  • Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026.

  • Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich.

  • Nach der Registrierung bleiben neun Monate Zeit für die Umsetzung und Einreichung der Endabrechnung.

  • Ein Anschluss an klimafreundliche Nah- oder Fernwärme hat grundsätzlich Vorrang, sofern dieser technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich.

Alle Informationen und Registrierung – Sanierungsoffensive



Landesförderungen Oberösterreich für den Heizungstausch

Zusätzlich zur Bundesförderung unterstützt das Land Oberösterreich die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme.

Für bestehende Wohngebäude können unter anderem folgende Förderungen beantragt werden:

Heizsystem Maximale Landesförderung
Luft-Wasser-Wärmepumpe 1.700 €
Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe 2.800 €
Nah- oder Fernwärmeanschluss 2.800 €
Pellets- oder Hackgutheizung (Umstieg von fossil) 2.900 €
Scheitholzheizung (Umstieg von fossil) 1.700 €

Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von den technischen Voraussetzungen, der Anlagengröße und den förderfähigen Kosten.

Auch thermische Solaranlagen werden vom Land Oberösterreich mit bis zu 3.500 € gefördert.

Landesförderung für Wärmepumpen, Fernwärme und Solarthermie

Landesförderung für Biomasseheizungen




Sanierungsbonus 2027 – bis zu 20.000 € Bundesförderung

Mit 4. Jänner 2027 startet die neue Bundesförderung für thermische Gebäudesanierungen. Unterstützt werden sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise die Dämmung von Außenwänden oder der Fenstertausch, als auch umfassende energetische Sanierungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Sanierungsmaßnahme Max. Förderung
Einzelbauteilsanierung (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) 4.000 €
Teilsanierung mit mindestens 40 % Heizwärmebedarf-Reduktion 10.000 €
Umfassende Sanierung – guter Standard 15.000 €
Umfassende Sanierung – klimaaktiv Standard 20.000 €

Zusätzlich ist bei einer Einzelbauteilsanierung ein Bonus von 1.000 € für außenliegende Verschattungssysteme möglich, wenn diese gemeinsam mit einem Fenstertausch eingebaut werden.

Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.

Was wird gefördert?

  • Dämmung der Außenwände

  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

  • Dämmung der untersten Geschoßdecke

  • Austausch bestehender Fenster

  • Umfassende thermische Sanierungen und Teilsanierungen mit entsprechender Energieeinsparung

Wichtige Förderbedingungen

  • Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, deren Baubewilligung mindestens 15 Jahre zurückliegt.

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer, Bauberechtigte und Mieter). Ein Hauptwohnsitz im Gebäude ist nicht erforderlich.

  • Die Antragstellung muss vor Baubeginn bzw. vor Lieferungen und Leistungen erfolgen.

  • Förderanträge können ab 4. Jänner 2027 bis längstens 31. Dezember 2027 eingebracht werden, solange Fördermittel verfügbar sind.

  • Bei Einzelbauteilsanierungen kann nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr gefördert werden.

  • Die Umsetzung und Endabrechnung müssen bei Einzelbauteilsanierungen innerhalb von 9 Monaten, bei umfassenden Sanierungen und Teilsanierungen innerhalb von 2 Jahren nach Fördergenehmigung erfolgen.

  • Eine Kombination mit Landesförderungen ist grundsätzlich möglich.

Für Einzelbauteilsanierungen ist bei Antragstellung ein Energieberatungsprotokoll erforderlich. Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen müssen die energetischen Verbesserungen durch entsprechende Energieausweisunterlagen nachgewiesen werden.

Alle Förderdetails und Antragstellung auf www.sanierungsoffensive.gv.at

Stand: Oktober 2026. Die technischen Förderbedingungen für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen können sich bis zum Förderstart noch ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien.