Aktuelle Förderungen
Ob Heizungstausch, Gebäudesanierung, Photovoltaik oder klimafreundliche Mobilität – Bund und Land Oberösterreich unterstützen zahlreiche Investitionen in Klimaschutz und erneuerbare Energien.
Hier findest Du einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten und die wichtigsten Informationen zur Antragstellung.
Kesseltausch – Bundesförderung ab November 2026
Die Bundesförderung „Kesseltausch“ unterstützt Privatpersonen beim Austausch fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle oder Elektrospeicherheizungen) durch klimafreundliche Alternativen.
Ab 2. November 2026 können wieder Registrierungen und Förderanträge für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser eingebracht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
| Neues Heizsystem | Max. Bundesförderung |
|---|---|
| Nah- oder Fernwärmeanschluss | 4.000 € |
| Wärmepumpe | 5.000 € |
| Pellets-, Hackgut- oder Stückholzheizung | 6.000 € |
Zusätzlich sind folgende Zuschläge möglich:
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2.500 € für eine thermische Solaranlage (mindestens 6 m²)
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5.000 € für eine Tiefenbohrung oder einen Brunnen bei Sole-Wasser- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Was ist zu beachten?
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Registrierung ab 2. November 2026 möglich, längstens bis 31. Dezember 2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der Fördermittel.
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Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026.
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Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich.
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Nach der Registrierung bleiben neun Monate Zeit für die Umsetzung und Einreichung der Endabrechnung.
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Ein Anschluss an klimafreundliche Nah- oder Fernwärme hat grundsätzlich Vorrang, sofern dieser technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich.
Alle Informationen und Registrierung – Sanierungsoffensive
Landesförderungen Oberösterreich für den Heizungstausch
Zusätzlich zur Bundesförderung unterstützt das Land Oberösterreich die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme.
Für bestehende Wohngebäude können unter anderem folgende Förderungen beantragt werden:
| Heizsystem | Maximale Landesförderung |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 1.700 € |
| Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe | 2.800 € |
| Nah- oder Fernwärmeanschluss | 2.800 € |
| Pellets- oder Hackgutheizung (Umstieg von fossil) | 2.900 € |
| Scheitholzheizung (Umstieg von fossil) | 1.700 € |
Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von den technischen Voraussetzungen, der Anlagengröße und den förderfähigen Kosten.
Auch thermische Solaranlagen werden vom Land Oberösterreich mit bis zu 3.500 € gefördert.
Landesförderung für Wärmepumpen, Fernwärme und Solarthermie
Landesförderung für Biomasseheizungen
Sanierungsbonus 2027 – bis zu 20.000 € Bundesförderung
Mit 4. Jänner 2027 startet die neue Bundesförderung für thermische Gebäudesanierungen. Unterstützt werden sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise die Dämmung von Außenwänden oder der Fenstertausch, als auch umfassende energetische Sanierungen.
Wie hoch ist die Förderung?
| Sanierungsmaßnahme | Max. Förderung |
|---|---|
| Einzelbauteilsanierung (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) | 4.000 € |
| Teilsanierung mit mindestens 40 % Heizwärmebedarf-Reduktion | 10.000 € |
| Umfassende Sanierung – guter Standard | 15.000 € |
| Umfassende Sanierung – klimaaktiv Standard | 20.000 € |
Zusätzlich ist bei einer Einzelbauteilsanierung ein Bonus von 1.000 € für außenliegende Verschattungssysteme möglich, wenn diese gemeinsam mit einem Fenstertausch eingebaut werden.
Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.
Was wird gefördert?
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Dämmung der Außenwände
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Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
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Dämmung der untersten Geschoßdecke
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Austausch bestehender Fenster
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Umfassende thermische Sanierungen und Teilsanierungen mit entsprechender Energieeinsparung
Wichtige Förderbedingungen
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Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, deren Baubewilligung mindestens 15 Jahre zurückliegt.
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Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer, Bauberechtigte und Mieter). Ein Hauptwohnsitz im Gebäude ist nicht erforderlich.
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Die Antragstellung muss vor Baubeginn bzw. vor Lieferungen und Leistungen erfolgen.
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Förderanträge können ab 4. Jänner 2027 bis längstens 31. Dezember 2027 eingebracht werden, solange Fördermittel verfügbar sind.
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Bei Einzelbauteilsanierungen kann nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr gefördert werden.
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Die Umsetzung und Endabrechnung müssen bei Einzelbauteilsanierungen innerhalb von 9 Monaten, bei umfassenden Sanierungen und Teilsanierungen innerhalb von 2 Jahren nach Fördergenehmigung erfolgen.
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Eine Kombination mit Landesförderungen ist grundsätzlich möglich.
Für Einzelbauteilsanierungen ist bei Antragstellung ein Energieberatungsprotokoll erforderlich. Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen müssen die energetischen Verbesserungen durch entsprechende Energieausweisunterlagen nachgewiesen werden.
Alle Förderdetails und Antragstellung auf www.sanierungsoffensive.gv.at
Stand: Oktober 2026. Die technischen Förderbedingungen für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen können sich bis zum Förderstart noch ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien.